Montag, 01. März 2004

Wichtiges Urteil f?r Online-K?ufer

Bisher war das obligatorische 14-t?gige R?ckgaberecht bei bestellten Produkten dann ausgeschlossen, wenn der Kunde das Ger?t nach seinen W?nschen konfigurieren liess. Nun gibt es eine Feststellung des LG Memmingen, dass verboten ist, gegen?ber Verbrauchern in einer Rechnung durch den Hinweis: “Die Ware wird speziell f?r Sie bestellt und kann nicht storniert oder zur?ckgegeben werden.” das Widerrufsrecht nach ?? 312 ff. BGB auszuschlie?en.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Klage von Michael Burat gegen Cancom. Vertreten wurde Michael Burat durch das Anwaltsb?ro Frhr. v. Gravenreuth & Syndicus.

Diese Entscheidung des LG Memmingen k?nnte sowohl f?r Verbraucher als auch f?r H?ndler weitreichende Folgen haben. Als Verbraucher hat man nun etwas mehr Rechte.

von olaf am 01.03.04 - 04:52 PM
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